Bologna Qualifikationen

Die Zuordnung zum NQR ist freiwillig und erfolgt ausschließlich auf Basis eines NQR-Zuordnungsersuchens. Eine Ausnahme hierzu bilden die hochschulischen Abschlüsse der Bologna-Struktur: Der Bachelor-, Master- und der PhD-Abschluss sind bereits aufgrund des NQR-Gesetzes den Niveaus 6 bis 8 nach den Dublin-Deskriptoren zugeordnet und müssen den Zuordnungsprozess nicht mehr durchlaufen. Dies gilt auch für Studien zur Weiterbildung, die mit einem Mastergrad abschließen.

Per NQR-Gesetz zugeordnet: Bologna Qualifikationen

  • Bachelor NQR-Qualifikationsniveau VI
  • Master und Diplom NQR-Qualifikationsniveau VII
  • Doktorat und PhD NQR-Qualifikationsniveau VIII

Alle national zugeordneten Qualifikationen werden auch in einer europäischen Datenbank dargestellt um eine bessere Vergleichbarkeit auf europäischer Ebene zu gewährleisten.