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FAQs (FREQUENTLY ASKED QUESTIONS)

Im Folgenden werden wesentliche Aspekte des Europäischen bzw. Nationalen Qualifikationsrahmens (EQR/NQR) sowie des Zuordnungsverfahrens erklärt. Hier werden die wichtigsten Fragen beantwortet.

Eine zentrale Rolle im Zuordnungsverfahren nimmt die OeAD | NQR-Koordinierungsstelle(NKS) ein, die für die formale und inhaltliche Prüfung der Zuordnungsersuchen zuständig und die zentrale Verwaltungs-, Koordinations- und Informationsstelle ist.

1. Was ist das Ziel des Nationalen Qualifikationsrahmens?

Da sich die Bildungswege und -abschlüsse in Europa unterscheiden, wollen die einzelnen Staaten mehr Transparenz in ihrem Bildungswesen schaffen. Wie viele andere europäische Länder hat auch Österreich zu diesem Zweck einen Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) entwickelt. Ziel dieses Rahmens ist es, Qualifikationen aus den unterschiedlichen Bildungsbereichen eindeutig einem Niveau zuzuordnen. Der NQR unterscheidet acht Qualifikationsniveaus – von Niveau 1 bis zu Niveau 8. Diese werden durch Deskriptoren (allgemeine Beschreibungsmerkmale) charakterisiert, die sich auf Lernergebnisse beziehen.

2. Was sind Lernergebnisse?

Lernergebnisse sind das, was Lernende am Ende einer Ausbildungsperiode, einer Fort- oder Weiterbildung, eines Arbeitsprozesses oder einem nicht geregelten Lernprozess wissen und tun können. Im NQR werden Lernergebnisse als Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz beschrieben. Kenntnisse umfassen das Theorie- und Faktenwissen, Fertigkeiten ermöglichen dieses Wissen einzusetzen, um Aufgaben auszuführen und Probleme zu lösen (dazu zählen z. B. die Verwendung von Methoden, Materialien, Werkzeugen, Instrumenten, die Durchführung von Prozessen etc.). Im NQR wird hinsichtlich überfachlicher Kompetenzen auf den Grad der Verantwortung und die Selbstständigkeit verwiesen, die mit einer Qualifikation einhergehen.

3. Was ist eine Qualifikation im Sinne des NQR? Wann ist eine Qualifikation zuordenbar?

Nicht jede Ausbildung, jeder Kurs, jede Schulung etc. führt zu einer Qualifikation im Sinne des NQR. Im Sinne des Bundesgesetzes zum NQR sind Qualifikationen das Ergebnis eines Beurteilungs- und Validierungsprozesses, bei dem eine dafür zuständige Stelle festgestellt hat, dass Lernergebnisse vorgegebenen Standards entsprechen. Standards sind dabei Lernergebnisse, über die der Qualifikationswerber bzw. die Qualifikationswerberin nachweislich verfügen muss, um den Qualifikationsnachweis zu erlangen. Der Nachweis muss im Rahmen eines Feststellungsverfahrens erbracht werden. Unter Feststellungsverfahren wird ein „Prüfverfahren“ verstanden, dieses muss aber nicht notwendigerweise ein Test sein. Die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz werden als mindestens zu erreichende „Standards“ von jener Einrichtung festgelegt, die für diese Qualifikation verantwortlich ist (d. h. von einem Bundesministerium, einer Einrichtung der Erwachsenenbildung etc.). Wenn Lernende diese Standards erfüllen, erhalten sie den Qualifikationsnachweis, d. h. das Zertifikat/Zeugnis/Diplom. Für eine Qualifikation im Sinne des NQR sind also zwei Aspekte zentral, das Feststellungsverfahren inkl. der Standards sowie der Qualifikationsnachweis.

4. Gibt es Regelungen zum Feststellungsverfahren?

Wie das Feststellungsverfahren abläuft, d. h. ob es sich um eine schriftliche Prüfung, eine mündliche Prüfung, eine Projektarbeit oder eine Kombination mehrerer Prüfungselemente handelt, ist im NQR-Gesetz nicht geregelt. Wenn ein Kurs/eine Schulung alleine durch Ausstellung einer Teilnahmebestätigung abgeschlossen wird, ist eine NQR-Zuordnung nicht möglich. Wichtig ist auch, dass das Feststellungsverfahren so gestaltet sein muss, dass die Erreichung der Standards überprüft werden kann. Die Elemente des Feststellungsverfahrens sind daher im NQR-Zuordnungsersuchen anzugeben und zu begründen.

5. Können alle Qualifikationen in Österreich zugeordnet werden?

Grundsätzlich können alle Qualifikationen, die der Definition des NQR-Gesetzes entsprechen, zugeordnet werden. Dies können Qualifikationen sein, die einen allgemeinbildenden Fokus oder einen berufsbildenden Fokus haben. Es können Qualifikationen sein, die im formalen Bildungssystem erworben wurden (z. B. an Schulen oder Hochschulen) ebenso wie in Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Auch der Umfang einer Qualifikation ist irrelevant: Qualifikationen mit breit gefasstem Bildungsziel sind genauso zuordenbar wie Qualifikationen mit einem eher engen, aber spezifischen Profil.

Zudem können sowohl formale Qualifikationen als auch nicht-formale Qualifikationen zugeordnet werden. Bei formalen (d. h. gesetzlich geregelten) Qualifikationen werden Ausbildungscurricula und Prüfungsstandards in Gesetzen, Verordnungen etc. festgeschrieben. Bei nicht-formalen (d. h. nicht gesetzlich geregelten) Qualifikationen fehlt diese gesetzliche Verankerung, weshalb diese nur über NQR-Servicestellen zugeordnet werden können.

6. Müssen alle Qualifikationen in Österreich zugeordnet werden?

Nein. Die Zuordnung ist freiwillig und erfolgt ausschließlich auf Basis eines NQR-Zuordnungsersuchens. Eine Ausnahme hierzu bilden die hochschulischen Abschlüsse der Bologna-Struktur: Der Bachelor-, Master- und der PhD-Abschluss sind bereits aufgrund des NQR-Gesetzes den Niveaus 6 bis 8 nach den Dublin-Deskriptoren zugeordnet und müssen den Zuordnungsprozess nicht mehr durchlaufen. Dies gilt auch für Studien zur Weiterbildung, die mit einem Mastergrad abschließen.

7. Können auch Qualifikationen zugeordnet werden, die man heute nicht mehr erwerben kann?

Nein, eine rückwirkende NQR-Zuordnung ist nicht vorgesehen. Die Grundlagen für die Zuordnung von Qualifikationen aus dem formalen Bereich zu einem NQR-Niveau bilden die am Tag der Einreichung geltenden Rechtsgrundlagen (d. h. Gesetze, Verordnungen etc.).

8. Wer kann um Zuordnung einer Qualifikation zum NQR ansuchen?

Bei formalen Qualifikationen (d. h. Qualifikationen, die durch Gesetz oder Verordnung geregelt sind) reicht das dafür zuständige Ministerium bzw. das dafür zuständige Amt der Landesregierung das Zuordnungsansuchen direkt bei der OeAD | NQR-Koordinierungsstelle ein. Bei nicht-formalen Qualifikationen (nicht durch Gesetz oder Verordnung geregelte Qualifikationen) bringt eine NQR-Servicestelle gemeinsam mit dem Qualifikationsanbieter das Zuordnungsersuchen bei der OeAD | NQR-Koordinierungsstelle ein.

9. Was sind NQR-Servicestellen?

NQR-Servicestellen sind intermediäre Stellen zwischen Anbietern nicht-formaler Qualifikationen und den NQR-Gremien. Der Grund für die Einrichtung derartiger Stellen liegt in der Angebotsvielfalt bei nicht-formalen Qualifikationen in der Erwachsenenbildung, Weiterbildung und der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sowie in der hohen Freiheit bei der Ausgestaltung dieser Angebote.

Dies stellt die NQR-Zuordnung von Qualifikationen aus diesem Bereich vor besondere Herausforderungen, da für nicht-formale Qualifikationen keine übergeordneten Verantwortlichkeiten (regional, institutionell, sektoral) oder Zuständigkeiten bestehen. NQR-Servicestellen haben zwei zentrale Aufgaben: Zum einen sollen sie im Zuordnungsprozess eine Bewertungsfunktion bezüglich der NQR-Kompatibilität der jeweiligen Qualifikation und der Angemessenheit des Zuordnungsvorschlages übernehmen, zum anderen sollen sie die Qualifikationsanbieter bei der Ausarbeitung eines Zuordnungsersuchens unterstützen sowie die Qualität des Zuordnungsersuchens und die Nachvollziehbarkeit des angesuchten NQR-Niveaus sicherstellen.

Die NQR-Servicestellen werden auf Initiative von Qualifikationsanbietern tätig, im nicht-formalen Bereich können nur sie ein Zuordnungsersuchen einbringen, sofern die Lernergebnisse und deren Nachweis valide sind.

10. Welche Stellen kommen als NQR-Servicestellen in Frage?

NQR-Servicestellen werden vom Bildungsministerium im Einvernehmen mit dem Wissenschafts- und Wirtschaftsministerium nach einem transparenten Verfahren benannt und sind ermächtigt, im Auftrag von Qualifikationsanbietern Zuordnungsersuchen für nicht-formale Qualifikationen zu stellen.

Die OeAD | NQR-Koordinierungsstelle wird auf ihrer Homepage eine entsprechende Liste führen. In den bisherigen Entwicklungsarbeiten zur Etablierung des NQR wurden insbesondere folgende Kriterien für NQR-Servicestellen als erforderlich definiert: Die NQR-Servicestellen sollen einerseits fachkundig sein, das bedeutet die Abdeckung sowohl inhaltlicher als auch sektoraler Fachkundigkeit. Andererseits müssen sie über ausreichende Kapazitäten, d. h. über genügend personelle und fachliche Ressourcen verfügen. Darüber hinaus ist die Verlässlichkeit in Hinblick auf Qualitätssicherung zu gewährleisten. Von den NQR-Servicestellen ist ein Finanzierungsplan vorzulegen, der einen angemessenen Anteil an Eigenmitteln vorsieht und die finanzielle Eigenständigkeit der Organisation darstellt bzw. Finanzierungszusagen von Trägereinrichtungen umfasst.

11. Wie wird um eine Zuordnung zum NQR angesucht?

Für jede Qualifikation, die zugeordnet werden soll, muss ein NQR-Zuordnungsersuchen gestellt werden. Dieses Ersuchen übermittelt die einbringende Stelle in elektronischer Form direkt an die OeAD | NQR-Koordinierungsstelle. Das Ersuchen umfasst Angaben über die Qualifikation (v. a. über die Lernergebnisse), das Feststellungsverfahren inkl. Standards und Qualitätssicherung, das angesuchte NQR-Niveau inkl. Begründung sowie Beilagen (rechtliche Grundlagen, Lehrpläne, Qualifikationsnachweis etc.).

12. Wo muss um eine Zuordnung zum NQR angesucht werden?

Das NQR-Zuordnungsersuchen ist vom zuständigen Ministerium oder vom dafür zuständigen Amt der Landesregierung (für eine formale Qualifikation) bzw. gemeinsam vom Qualifikationsanbieter und einer NQR-Servicestelle (für eine nicht-formale Qualifikation) an die OeAD | NQR-Koordinierungsstelle (NKS) zu übermitteln. Die NKS ist in der OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung angesiedelt.

13. Wie verläuft der Prozess der Zuordnung von Qualifikationen zum NQR?

Die OeAD | NQR-Koordinierungsstelle (NKS) prüft einlangende NQR-Zuordnungsersuchen in formaler und inhaltlicher Hinsicht, wobei sie bei Bedarf Expertisen von sachverständigen Personen einholen kann. Allfällige Expertisen werden dem NQR-Beirat vorgelegt. Anschließend hat die NKS die Stellungnahme des NQR-Beirats, das Zuordnungsersuchen, gegebenenfalls die Expertisen sowie die Zuordnung der NKS der NQR-Steuerungsgruppe zu übermitteln. Vor der Übermittlung wird die einbringende Stelle jedenfalls über die Zuordnung informiert. Die NQR-Steuerungsgruppe kann mit einer 2/3-Mehrheit innerhalb von drei Monaten Einspruch gegen die Zuordnung erheben. Gibt es keinen Einspruch gegen die Zuordnung, erfolgt deren Veröffentlichung im NQR-Register.

14. Was bedeutet die Zuordnung einer Qualifikation zu einem NQR-Niveau?

Nach erfolgter Zuordnung und Veröffentlichung durch die NKS im NQR-Register kann ein Qualifikationsanbieter das Niveau der Qualifikation und eine grafische Abbildung des Niveaus auf seinen Qualifikationsnachweisen führen. Im NQR-Register, einer öffentlich zugänglichen Datenbank, finden alle Interessierten die wichtigsten Eckdaten zu der Qualifikation. Diese umfassen auch die wichtigsten Lernergebnisse, d. h. die Kerninformationen darüber, was eine Absolventin bzw. ein Absolvent nach erfolgreichem Abschluss in dem Fachgebiet weiß und tun kann.

15. Welche Berechtigungen und Auswirkungen entstehen durch eine Zuordnung zum NQR?

Durch eine NQR-Zuordnung entstehen keinerlei berufliche oder sonstige Berechtigungen. So können daraus keine Berechtigungen für eine bestimmte Entgeltstufe oder für den Zugang zu einem bestimmten Bildungsprogramm abgeleitet werden. Mit der Zuordnung einer Qualifikation zu einem Niveau wird zudem keine Zugangsberechtigung zum Erwerb einer Qualifikation der nächsthöheren Ebene erworben. Der NQR ist ausschließlich ein Transparenz- und kein regulierendes Instrument.

Die Zuordnung unterschiedlicher Qualifikationen auf demselben Niveau ist möglich und drückt die Gleichwertigkeit mehrerer Qualifikationen aus.

Weiters kann die Zuordnung praktische Auswirkungen für Lernende und Berufstätige, aber auch für Unternehmen haben. Erstere können sich durch die transparente Darstellung der Qualifikationen, die sie erwerben/erworben haben, am europäischen Bildungs- und Arbeitsmarkt mobil bewegen und diese besser darstellen. Für Unternehmen kann die NQR-Zuordnung eine Hilfestellung bei Personalentscheidungen sein, da die Qualifikation der Beschäftigten adäquat dargestellt wird.

16. Wie lange gilt eine Zuordnung zum NQR?

Grundsätzlich gilt eine NQR-Zuordnung so lange, wie die Qualifikation in jener Form besteht, in der sie um Zuordnung angesucht wurde. Werden die Lernergebnisse oder das Feststellungsverfahren geändert und entsteht dadurch eine neue Qualifikation, muss ein neues Zuordnungsersuchen gestellt werden.

17. Wie viel kostet die Zuordnung einer Qualifikation zum NQR?

Bei einer Zuordnung zum NQR entstehen der Qualifikationsinhaberin bzw. dem Qualifikationsinhaber keine Kosten. Die Zuordnung nicht-formaler Qualifikationen wird mit Kosten für die Qualifikationsanbieter verbunden sein. Diese werden durch die Leistungen, die die NQR-Servicestelle erbringt, sowie durch Kosten des Zuordnungsprozesses verursacht. Wie hoch diese Kosten sein werden, ist derzeit noch nicht bekannt, da der Prozess noch nicht abschließend definiert ist.

*Die vorliegenden FAQs wurden u.a. auf Grundlage der FAQs des ibw aktuell Nr. 19 vom 14. April 2016 erarbeitet und weiterentwickelt.

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