Zuordnungsprozess

Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ist ein Instrument zur Einordnung von Qualifikationen in acht NQR-Qualifikationsniveaus.

Bei formalen Qualifikationen (d. h. Qualifikationen, die durch Gesetz oder Verordnung geregelt sind) reicht das dafür zuständige Ministerium bzw. das dafür zuständige Amt der Landesregierung das Zuordnungsersuchen direkt bei der OeAD | NQR-Koordinierungsstelle ein. Bei nicht-formalen Qualifikationen (nicht durch Gesetz oder Verordnung geregelte Qualifikationen) bringt eine NQR-Servicestelle gemeinsam mit dem Qualifikationsanbieter das Zuordnungsersuchen bei der OeAD | NQR-Koordinierungsstelle ein. Die Formatvorlage für ein Ersuchen um Zuordnung einer Qualifikation zu einem Niveau des NQR ist unter Downloads abrufbar.

Im Rahmen des Ersuchens ist das angesuchte Niveau unter Verweis auf die jeweiligen Deskriptoren ausführlich und nachvollziehbar zu begründen. Um die Inhalte einer Qualifikation mit den lernergebnisorientierten Deskriptoren in Bezug setzen zu können, sollte auch die Qualifikation selbst in Lernergebnissen beschrieben werden. Grundprinzipien der Zuordnung, formale Voraussetzungen für einreichende Stellen und weiterführende Informationen finden Sie im NQR-Handbuch.

Nach Einlangen eines Zuordnungsersuchens hat die NKS die formale und inhaltliche Prüfung durchzuführen. Bei der Prüfung kann die NKS bei Bedarf Expertisen von sachverständigen Personen (externe Expert/innen) einholen. Danach hat sie in jedem Fall eine Stellungnahme des sachverständigen NQR-Beirats einzuholen. Danach legt die NKS der NQR-Steuerungsgruppe, dem Beratungsgremium, alle notwendigen Dokumente vor. Die NQR-Steuerungsgruppe  kann mit einer 2/3 Mehrheit einen Einspruch gegen die Zuordnung erheben. Erhebt sie keinen Einspruch, erfolgt die Eintragung der Zuordnung in dieses Register und erhält damit Gültigkeit.

Anbei finden sie eine graphische Darstellung des NQR-Zuordnungsprozesses: