NQR-Qualifikationsniveaus I bis VIII

Um mehr Informationen zu den einzelnen NQR-Qualifikationsniveaus zu erhalten, klicken Sie auf die Fläche des entsprechenden Niveaus.

Die Erläuterungen sind eine Hilfestellung für die um ein Zuordnungsersuchen einbringenden Stellen und sollen die EQR-Deskriptoren besser verständlich machen.

Gemäß dem Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen sind Qualifikationen einem von acht aufeinander aufbauenden NQR-Qualifikationsniveaus zuzuordnen. Die acht Niveaus beziehen sich auf die acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), d.h. die Zuordnung einer Qualifikation zu einem Qualifikationsniveau des NQR entspricht der Zuordnung zu entsprechenden Niveaustufe des EQR.

Die NQR-Qualifikationsniveaus, gemäß § 3 des NQR-Gesetzes, sind im Zuge eines Entwicklungsprozesses, unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder, entstanden.

Die NQR-Qualifikationsniveaus 1 bis 5 werden durch die Deskriptoren des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR-Deskriptoren) charakterisiert und umfassen Qualifikationen aus allen Bildungskontexten während die Niveaus 6 bis 8 auf Basis unterschiedlicher Deskriptoren zugeordnet werden.

Qualifikationen der Bologna-Architektur (Bachelor, Master und PhD) sind auf Basis der Deskriptoren für den europäischen Hochschulraum (Dublin Deskriptoren) gemäß NQR-Gesetz zugeordnet, alle anderen Qualifikationen werden nach den EQR-Deskriptoren charakterisiert.

Downloads

Anbei finden Sie die österreichischen Erläuterungen für die EQR-Deskriptoren der einzelnen Niveaus:

Niveau I

Niveau II

Niveau III

Niveau IV

Niveau V

Niveau VI

Niveau VII

Niveau VIII

Begriffe, Konzepte, Fragestellungen (pdf)