Wie wird ein NQR-Zuordnungsersuchen gestellt?

Seit 2016 hat der NQR-Zuordnungsprozess in Österreich eine gesetzliche Grundlage und Qualifikationen können einem der acht Qualifikationsniveaus zugeordnet werden.

Die NQR-Zuordnung dient ausschließlich der Transparenz, Information und Vergleichbarkeit. Es werden Qualifikationen zugeordnet, keine individuell erworbenen Kompetenzen oder Bildungsabschlüsse. Dafür muss die Qualifikation NQR-zuordnungstauglich sein (siehe Checkliste).

Damit eine Zuordnung vorgenommen werden kann, muss ein NQR-Zuordnungsersuchen eingereicht werden. Davor ist festzustellen, wer dieses Ersuchen einbringen kann. Bei formalen Qualifikationen (d. h. Qualifikationen, die durch Gesetz oder Verordnung geregelt sind) reicht das dafür zuständige Ministerium bzw. das dafür zuständige Amt der Landesregierung das Zuordnungsansuchen direkt bei der OeAD | NQR-Koordinierungsstelle ein. Bei nicht-formalen Qualifikationen (nicht durch Gesetz oder Verordnung geregelte Qualifikationen) bringt eine NQR-Servicestelle gemeinsam mit dem Qualifikationsanbieter das Zuordnungsersuchen bei der OeAD | NQR-Koordinierungsstelle ein. Einen Überblick der NQR-Servicestellen sowie über deren Aufgaben finden Sie hier.

Das Ersuchen umfasst Angaben über die Qualifikation (v. a. über die Lernergebnisse), das Feststellungsverfahren inkl. Standards und Qualitätssicherung, das angesuchte NQR-Niveau inkl. Begründung sowie Beilagen (rechtliche Grundlagen, Lehrpläne, Qualifikationsnachweis etc.). Das NQR-Zuordnungsersuchen ist in elektrischer Form abrufbar.

Das Ersuchen ist an die OeAD | NQR-Koordinierungsstelle (NKS) zu übermitteln, die es formal und inhaltlich prüft. Danach durchläuft es einen mehrstufigen Prozess, eine Zuordnung wird durch die Veröffentlichung der Qualifikation im NQR-Register offiziell gültig.

Falls Sie ein Zuordnungsersuchen an die OeAD | NQR-Koordinierungsstelle (NKS) richten wollen, kann Ihnen auch ein Word-Dokument zur Verfügung gestellt werden. Kontaktieren Sie dafür die NKS unter: nqr@oead.at