19. Juni 2019: NQR-Servicestellen für nicht-formale Qualifikationen aus dem Fort- und Weiterbildungsbereich vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ernannt. Zuordnungen von Weiterbildungen zum NQR ab Herbst möglich.

Mit der Ermächtigung der NQR-Servicestellen wurde ein wichtiger Schritt zur vollständigen Implementierung des Nationalen Qualifikationsrahmens in Österreich getan und eine Grundvoraussetzung geschaffen, um nicht-formale Qualifikationen aus dem Fort- und Weiterbildungsbereich einem NQR-Niveau zuordnen zu können. Die NQR-Servicestellen unterstützen den Qualifikationsanbieter bei der Erstellung und Einreichung eines Zuordnungsersuchens bei der NQR-Koordinierungsstelle (NKS). Die Auswahl erfolgte nach einem transparenten Bewerbungsverfahren. Die Vorarbeiten für die operative Tätigkeit der NQR-Servicestellen laufen. Erste Abstimmungstreffen zwischen der NQR-Koordinierungsstelle und den NQR-Servicestellen finden bereits statt, der Start soll noch im Herbst 2019 erfolgen.

NQR-Servicestellen sind qualitätssichernde sektorale Stellen zwischen Anbietern nicht-formaler Qualifikationen und der NKS. Der Grund für die Einrichtung derartiger Stellen liegt in der Angebotsvielfalt bei nicht-formalen Qualifikationen in der Erwachsenenbildung, Weiterbildung und der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sowie in der hohen Freiheit bei der Ausgestaltung dieser Angebote. Der NQR soll Mobilität, Durchlässigkeit und Anerkennung von Kompetenzen zwischen den Ausbildungssystemen sowie das lebenslange Lernen fördern.

Folgende NQR-Servicestellen wurden ermächtigt: