Erfolgreiche Umsetzung des Nationalen Qualifikationsrahmens im Parlament behandelt

Erste Bildungsabschlüsse in den NQR eingeordnet und im Qualifikationsregister veröffentlicht.

2017 konnten die ersten Bildungsabschlüsse erfolgreich in den achtstufigen Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) eingeordnet werden. Ein gesetzlich vorgegebener, jährlicher Arbeitsbericht der NQR-Koordinierungsstelle (NKS) dokumentiert, welche Zuordnungen gemacht wurden. Dieser Bericht der NKS wurde nun im Juni 2018 im Unterrichtsausschuss behandelt und einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Einstufung eines Abschlusses ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit österreichischer Qualifikationen.

Folgende Qualifikationen wurden von der NKS zugeordnet:

  • Niveau IV: Lehre, Berufsbildende Mittlere Schulen(BMS)
  • Niveau V: Berufsbildende Höhere Schulen(BHS)
  • Niveau VI: Ingenieur-Neu
  • Die akademischen Qualifikationen Bachelor, Master und PhD wurde per NQR-Gesetz den Niveaus VI, VII und VIII zugeordnet

Das Niveau wird ab jetzt auf allen Abschlusszeugnissen angeführt, wie etwa bei der Lehrabschlussprüfung oder beim Abschlusszeugnis einer BMS. Da die Niveauzuordnung gleichzeitig eine Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen bedeutet, wird auch die internationale Vergleichbarkeit von Bildungswegen und Bildungsabschlüssen ermöglicht. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um die Mobilität von Schülerinnen und Schülern, Studentinnen und Studenten, aber auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Europa zu fördern. Auf einen Blick können Bildungsabschlüsse verglichen werden, egal ob aus Spanien, Deutschland, Österreich oder einem anderen europäischen Land.

Das österreichische Bildungssystem kann mit dem NQR verständlicher dargestellt werden. Im europäischen Vergleich können durch den NQR nationale Besonderheiten wie zum Beispiel der HTL-Abschluss oder der neue Ingenieur-Abschluss aufgezeigt werden. Seit Inkrafttreten des neuen Ingenieurgesetzes ist etwa der Ingenieur-Titel eine Qualifikation im Sinne des NQR und befindet sich auf dem gleichen Qualifikationsniveau wie der akademische Bachelor. Diese Zuordnung auf das Qualifikationsniveau VI hat keine rechtliche Konsequenz auf die Zugangsvoraussetzung zu einem Master-Studium. Österreichische Unternehmen können jedoch bei internationalen Ausschreibungen die technischen Kompetenzen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser darstellen und haben so einen Wettbewerbsvorteil.

2018 sollen weitere Qualifikationen zum NQR zugeordnet werden. Die Qualifikationen sind im NQR-Register unter www.qualifikationsregister.at veröffentlicht. Das Register wird von der NKS betrieben, diese ist gemäß NQR-Gesetz in der OeAD-GmbH eingebettet.

APA Presseaussendung vom 17. Juli 2018