Bologna Qualifikationen
Die Zuordnung zum NQR ist freiwillig und erfolgt ausschließlich auf Basis eines NQR-Zuordnungsersuchens. Eine Ausnahme hierzu bilden die hochschulischen Abschlüsse der Bologna-Struktur: Der Bachelor-, Master- und der PhD-Abschluss sind bereits aufgrund des NQR-Gesetzes den Niveaus 6 bis 8 nach den Dublin-Deskriptoren zugeordnet und müssen den Zuordnungsprozess nicht mehr durchlaufen. Dies gilt auch für Studien zur Weiterbildung, die mit einem Mastergrad abschließen.
Per NQR-Gesetz zugeordnet: Bologna Qualifikationen
- Bachelor NQR-Qualifikationsniveau VI
- Master und Diplom NQR-Qualifikationsniveau VII
- Doktorat und PhD NQR-Qualifikationsniveau VIII
Alle national zugeordneten Qualifikationen werden auch in einer europäischen Datenbank dargestellt um eine bessere Vergleichbarkeit auf europäischer Ebene zu gewährleisten.